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   BAG, 28.07.2010 - 5 AZR 342/09   

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https://dejure.org/2010,7641
BAG, 28.07.2010 - 5 AZR 342/09 (https://dejure.org/2010,7641)
BAG, Entscheidung vom 28.07.2010 - 5 AZR 342/09 (https://dejure.org/2010,7641)
BAG, Entscheidung vom 28. Juli 2010 - 5 AZR 342/09 (https://dejure.org/2010,7641)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Zeitzuschläge für Nacht- und Sonntagsarbeit - Bereitschaftszeiten

  • openjur.de

    Zeitzuschläge für Nacht- und Sonntagsarbeit; Bereitschaftszeiten; öffentlicher Dienst

  • Bundesarbeitsgericht

    Zeitzuschläge für Nacht- und Sonntagsarbeit - Bereitschaftszeiten - öffentlicher Dienst

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 6 Abs 1 S 1 TVöD, § 7 Abs 5 TVöD, § 8 Abs 1 S 1 TVöD, § 8 Abs 1 S 2 Buchst b TVöD, § 8 Abs 1 S 2 Buchst c TVöD
    Zeitzuschläge für Nacht- und Sonntagsarbeit - Bereitschaftszeiten - öffentlicher Dienst

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zeitzuschläge für Nacht- und Sonntagsarbeit bei Bereitschaftszeiten]

  • bag-urteil.com

    Zeitzuschläge für Nacht- und Sonntagsarbeit - Bereitschaftszeiten - öffentlicher Dienst

  • rewis.io

    Zeitzuschläge für Nacht- und Sonntagsarbeit - Bereitschaftszeiten - öffentlicher Dienst

  • ra.de
  • rewis.io

    Zeitzuschläge für Nacht- und Sonntagsarbeit - Bereitschaftszeiten - öffentlicher Dienst

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zeitzuschläge für Nacht- und Sonntagsarbeit bei Bereitschaftszeiten [§ 8 Abs. 1 S. 1 TVöD]

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zeitzuschläge für Nacht- und Sonntagsarbeit: Vergütungspflicht nach § 8 Abs. 1 TVöD auch für Bereitschaftszeiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2011, 62
  • NZA-RR 2011, 28
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 24.09.2008 - 10 AZR 669/07

    Wechselschicht - Bereitschaftszeiten - Rettungssanitäter

    Auszug aus BAG, 28.07.2010 - 5 AZR 342/09
    In der regelmäßigen Arbeitszeit liegende Bereitschaftszeiten sind aber keine Zeiten ohne tatsächliche Arbeitsleistung (zur Wechselschichtzulage nach § 8 Abs. 5 TVöD ebenso BAG 24. September 2008 - 10 AZR 669/07 - BAGE 128, 29).

    Er muss dem Arbeitgeber für das vereinbarte monatliche Entgelt mehr Arbeits- bzw. Anwesenheitszeiten für die Zeiten zur Verfügung stellen, in denen ein geringerer Arbeitsanfall vorliegt (BAG 24. September 2008 - 10 AZR 669/07 - Rn. 34, BAGE 128, 29).

  • BAG, 24.09.2008 - 6 AZR 259/08

    Vergütung von Arbeit während der Rufbereitschaft nach dem TVöD-K - Nachtzuschläge

    Auszug aus BAG, 28.07.2010 - 5 AZR 342/09
    a) Nach dem Wortlaut des § 8 Abs. 1 Satz 1 TVöD fallen Zeitzuschläge neben dem Entgelt für die tatsächliche Arbeitsleistung und damit nur für eine tatsächliche Arbeitsleistung während der in § 8 Abs. 1 Satz 2 TVöD näher bestimmten Zeiten an (BAG 24. September 2008 - 6 AZR 259/08 - Rn. 19, AP TVöD § 8 Nr. 2).

    Nacht- und Sonntagszuschläge sollen besondere Erschwernisse ausgleichen, die durch ungünstige Arbeitszeiten entstehen (BAG 24. September 2008 - 6 AZR 259/08 - Rn. 21, AP TVöD § 8 Nr. 2).

  • BAG, 08.07.2009 - 10 AZR 589/08

    Schichtzulage - Schichtplan

    Auszug aus BAG, 28.07.2010 - 5 AZR 342/09
    a) Nach dem Wortlaut des § 8 Abs. 1 Satz 1 TVöD fallen Zeitzuschläge neben dem Entgelt für die tatsächliche Arbeitsleistung und damit nur für eine tatsächliche Arbeitsleistung während der in § 8 Abs. 1 Satz 2 TVöD näher bestimmten Zeiten an (BAG 24. September 2008 - 6 AZR 259/08 - Rn. 19, AP TVöD § 8 Nr. 2).

    Nacht- und Sonntagszuschläge sollen besondere Erschwernisse ausgleichen, die durch ungünstige Arbeitszeiten entstehen (BAG 24. September 2008 - 6 AZR 259/08 - Rn. 21, AP TVöD § 8 Nr. 2).

  • BAG, 30.01.1985 - 7 AZR 446/82

    Arbeitsentgelt: Zeitzuschläge bei Arbeitsbereitschaft

    Auszug aus BAG, 28.07.2010 - 5 AZR 342/09
    Die innerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit liegenden Bereitschaftszeiten werden vom Beschäftigten nicht unentgeltlich erbracht, sondern stehen zusammen mit der Vollarbeit in einem synallagmatischen Verhältnis zur Vergütung (so zur früheren Arbeitsbereitschaft und deren Zuschlagspflichtigkeit nach § 35 Abs. 1 BAT schon BAG 30. Januar 1985 - 7 AZR 446/82 - zu III 2 der Gründe, AP BAT § 35 Nr. 2).

    Die Faktorisierung der Bereitschaftszeiten nach § 9 Abs. 1 Satz 2 Buchst. a TVöD bzw. B. Abs. 1 Satz 5 Anhang zu § 9 TVöD wirkt sich auf die Höhe der Zeitzuschläge nach § 8 Abs. 1 Satz 2 TVöD nicht aus (vgl. - zu Zeitzuschlägen nach § 35 Abs. 1 BAT für Zeiten der Arbeitsbereitschaft - BAG 30. Januar 1985 - 7 AZR 446/82 - zu III 4 der Gründe, AP BAT § 35 Nr. 2).

  • LAG Schleswig-Holstein, 18.03.2009 - 6 Sa 383/07

    Rettungsdienst, Rettungssanitäter, Bereitschaftszeiten, Darlegungslast,

    Auszug aus BAG, 28.07.2010 - 5 AZR 342/09
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 18. März 2009 - 6 Sa 383/07 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Baden-Württemberg, 21.01.2019 - 1 Sa 9/18

    Nachtbereitschaft - Kinder- und Jugendpflege - Caritasverband - Abgrenzung

    Die Bereitschaftszeit liegt innerhalb der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit und führt zu einer Verlängerung der Anwesenheitszeit des Beschäftigten im Betrieb, ohne dass hierfür ein zusätzliches Entgelt bezahlt wird (grundlegend BAG 24. September 2008 - 10 AZR 669/07, 10 AZR 770/07 und 10 AZR 939/07 zur vergleichbaren Regelung in § 8 Abs. 4 und 9 TVöD; ferner BAG 28. Juli 2010 - 5 AZR 342/09 - Rn 12; BAG 17. Dezember 2009 - 729/08 - Rn 21).
  • LAG Nürnberg, 19.12.2018 - 2 Sa 341/18

    Überstundenzuschläge - TVöD

    Ausgenommen von der Zuschlagspflicht sind deshalb Zeiten der Entgeltfortzahlung ohne Arbeitsleistung: Arbeitsunfähigkeit/Krankheit: § 22 TVöD-K; Urlaub: §§ 26, 27 TVöD-K; Arbeitsbefreiung aus persönlichen Gründen nach § 29 TVöD-K; 24.12./31.12.: § 6 Abs. 3 TVöD-K (BAG vom 28.07.2010 - 5 AZR 342/09 - Rn 11; Burger, Tarifverträge für den öffentlichen Dienst 3. Aufl. 2015 § 8 TVöD Rn 3; BeckOK TVöD/Welkoborsky TVöD-AT § 8 Rn 1; Breier/Dassau/Kiefer/Lang/Langenbrink, § 8 TVöD Rn 5).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.02.2017 - 4 Sa 393/15

    Tariflicher Zeitzuschlag - Bereitschaftszeit - Bereitschaftsdienst - Arbeitszeit

    Bereitschaftszeiten, die - wie vorliegend - innerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit liegen, sind Zeiten tatsächlicher Arbeitsleistung i.S.v. § 8 Abs. 1 Satz 1 TV-L. Die Faktorisierung dieser Zeiten nach § 9 Abs. 1 Satz 2 a TV-L führt nicht zu einer verminderten Höhe der Zeitzuschläge (vgl. BAG v. 28.07.2010 - 5 AZR 342/09 - AP Nr. 13 zu § 8 TVöD).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 29.06.2011 - 23 Sa 198/11

    Zusatzurlaub für nächtliche Bereitschaftsdienste - AVR DWBO

    Mit der Ableistung von Bereitschaftszeiten erfüllt der Beschäftigte seine Hauptleistungspflicht und erbringt damit Arbeitsleitung (vgl. BAG Urteil vom 28.7.2010 - 5 AZR 342/09 - in NZA-RR 2011, 28).
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